Richtlinien über die Förderung der Vereine und Vereinigungen
Der Gemeinderat der Gemeinde Höfen an der Enz hat in seiner Sitzung vom 06.12.2021 die nachfolgende Neufassung der Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an die Vereine und Vereinigungen der Gemeinde Höfen an der Enz (Vereinsförderrichtlinien) beschlossen.
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Krankenpflegeförderverein Höfen an der Enz
„Der Krankenpflegeförderverein (KPV) - ist das nicht was von Vor-Vor-Gestern, als die Schwester Lotte noch mit dem Mofa die Kranken besuchte und betreute?" wird sich mancher verwundert fragen.
o Viel zu Wenige kennen ihn - welche Bedeutung hat er denn heute noch?
o Ist das nicht ein alter Zopf, der abgeschnitten gehört?
o Nicht mehr zeitgemäß - und was soll es denn bringen, dort Mitglied zu sein?
Mit diesen und anderen Fragen hatten sich die beiden Vorsitzenden des KPV Höfen an der Enz bereits zu Jahresbeginn befasst und dabei entschieden, diesen wichtigen Verein zur Sicherung der ambulanten Versorgung hier in Höfen an der Enz neu zu beleben und wieder mehr in das Bewusstsein der Bürger zu bringen.
Gerade jetzt erkennen wir, wie wichtig es doch ist, die Zusammengehörigkeit von Gesunden und Kranken, Alten und Jungen, Neubürgern und Alteingesessenen, zu stärken.
„Gutes zu tun und anderen zu helfen, versäumet nicht“ (Heb. 13, 16)