Haushaltsplan der Gemeinde Höfen an der Enz 2022
Haushaltsplan der Gemeinde Höfen an der Enz 2022
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.02.2022 die Haushaltssatzung und damit den Haushaltsplan der Gemeinde beschlossen.
Das Landratsamt Calw – als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde – hat mit Schreiben vom 07.04.2022 gegen den vorgelegten Plan keine Einwendungen erhoben und die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2022 gemäß § 121 Abs. 2 i.V. mit § 81 Abs. 2 GemO bestätigt.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile
Der Beschluss des Gemeinderates vom 14.02.2022 über die Feststellung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2022 wird nachstehend durch den Abdruck des vollen Wortlauts öffentlich bekanntgemacht.
Mit der Bekanntmachung liegt der Haushaltsplan 2022 in der Zeit vom 21.04.2022 bis einschließlich 02.05.2022 während der üblichen Dienststunden bei der Finanzverwaltung im Rathaus Höfen, Zimmer 205 zur Einsicht aus.
Die vollständige Haushaltssatzung mit Haushaltsplan können Sie nachfolgend weiterlesen und steht auch zum Download bereit.
Bürgermeisteramt
Höfen an der Enz, den 14.02.2022
gez. Heiko Stieringer
Bürgermeister