Breitbandausbau: Höfen an der Enz

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Beschluss des Gemeinderates über die Vorgehensweise in Bezug der Hausanschlüsse, die nicht unter die Förderrichtlinien fallen

Liebe Höfnerinnen und Höfner, 

der aktuelle Glasfaserausbau in Höfen (Kosten rd. 3,8 Mio. €) konnte nur realisiert werden, weil wir in das Förderprogramm von Bund und Land aufgenommen wurden und mit einer Förderung von 90 % rechnen können, was noch einen Eigenanteil der Gemeinde von rd. 380.000 € ausmacht. Zu Beginn der Maßnahme und auch noch bei der Infoveranstaltung war noch nicht absehbar, welche Risiken es mit sich bringt, wenn man parallel dazu auch noch einen eigenwirtschaftlichen Ausbau tätigen würde, was von Seiten der Gemeinde vorgesehen war und auch bekräftigt wurde. 

Deshalb wurde bereits im März dieses Jahres beschlossen, dass die Mitverlegung von Leerrohren erfolgen soll, um Kapazitäten für einen späteren eigenwirtschaftlichen Ausbau vorzuhalten. Hierbei ging die Gemeinde schon mit bis zu 200 TEUR ein gewisses finanzielles Risiko, welches aber eine gute Investition in Richtung Zukunft der modernen Infrastruktur in Höfen ist. 

Gerade im Wohngebiet der „Neuen Äcker“ konnte eine große Anzahl an Interessenten festgestellt werden, die sich eigenwirtschaftlich an das Glasfasernetz anschließen wollen. Deswegen machte sich der Gemeinderat auch intensiv, über mehrere Sitzungen, Gedanken darüber, wie dies ermöglicht werden könnte. Eine maßgebliche Berücksichtigung musste hierbei auch die Gleichstellung aller Bürgerinnen und Bürger finden. So dürfte niemand bevorteilt oder benachteiligt werden, weil evtl. die Trasse nicht direkt an seinem Haus vorbeiführt und dadurch Mehrkosten für seinen Hausanschluss verursacht würden. Ein großes Risiko und vorweg nicht abschätzbar, ist die Einschätzung des Fördergebers, wenn die Gemeinde parallel zur geförderten Maßnahme eigenwirtschaftliche Anschlüsse ermöglicht. Hierbei lag das durch die Breitbandberatung Baden-Württemberg errechnete Kostenrisiko bei über 1 Mio. €. Dies gab den Ausschlag, den Ausbau jetzt stringent nach den Kriterien des Fördergebers durchzuführen, weil es in der aktuellen Haushaltslage unverantwortlich gewesen wäre, ein solches Risiko einzugehen. 

Diese Entscheidung ist erst in der Gemeinderatssitzung am 04.11.2024 gefallen, nachdem man sich noch einmal intensiv mit der Sache auseinandergesetzt hatte. Es war daher gar nicht möglich, vorab verlässliche Informationen zu kommunizieren, weil diese schlicht noch nicht Fakt und auch nicht beschlossen waren.

Ich möchte Ihnen aber mitteilen, dass der Gemeinderat einstimmig beschlossen hat, nach Abschluss der Maßnahme, allen Interessierten entlang der vorhandenen Trasse, ein Pauschalangebot zu unterbreiten, um im Nachgang einen Anschluss an das Breitbandnetz zu ermöglichen.  

Ich habe Verständnis dafür, dass diese Entscheidung möglicherweise bei Ihnen nicht zur großen Freude geführt hat. Bitte aber um Ihr Verständnis, dass wir hier auch im Sinne unserer bevorstehenden Pflichtaufgaben, hier nenne ich nur den Anspruch auf Ganztagesbetreuung an Grundschulen ab 2026, die wir zu stemmen haben, eine Entscheidung im Sinne des Allgemeinwohls getroffen haben. 

Mit besten Grüßen

Ihr

Heiko Stieringer

Bürgermeister

Bürgerinformationen zum Thema Breitband - Stand 14.05.2024

Einmalige Gelegenheit einen komplett kostenlosen Glasfaserhausanschluss für förderfähige Gebäude zu erhalten

Aufgrund einer 90%igen Förderung durch Bund und Land sowie einer Übernahme der restlichen 10% der Kosten durch die Gemeinde, können förderfähige Gebäude von einem komplett kostenlosen Glasfaserhausanschluss profitieren. Den Eigentümern dieser Gebäude wurde bereits im 1. Quartal des Jahres ein Gestattungsvertrag zugesendet. Leider wurden einige Gestattungsverträge noch nicht unterzeichnet zurückgesendet. Begründung hierfür ist vermehrt die Angst vor auf die Eigentümer zukommender Kosten. Die Gemeindeverwaltung versichert Ihnen, dass für den Glasfaserhausanschluss bis zur Innenseite ihres Gebäudes keine Kosten auf Sie zukommen. Berücksichtigt werden müssen allerdings die Voraussetzungen des Förderprogrammes (z.B. kürzester Weg zum Gebäude). Die Verkabelung innerhalb des Gebäudes liegt dann in der Verantwortung des Eigentümers. Ob Sie diese vornehmen oder nicht, ist Ihnen überlassen.

Unabhängigkeit vom Internetvertrag

Der Hausanschluss ist komplett unabhängig von dem genutzten Internetvertrag. Wenn derzeit kein Bedarf nach einer gigabitfähigen Internetverbindung besteht, kann weiterhin der bestehende Vertrag genutzt werden. Der kostenlose Hausanschluss (bei förderfähigen Objekten) kann somit auch nur als Sicherheit für die Zukunft gelegt werden, falls dieser später benötigt wirdbzw. als Wertsteigerung für das Gebäude.

Gestattungsvertrag liegt nicht mehr vor

Falls Sie ihren Gestattungsvertrag nicht mehr haben, ist dies kein Problem. Melden Sie sich einfach bei der Gemeindeverwaltung (Ansprechpartnerin: Alexandra Volkmer, Tel: 07081/784-31, alexandra.volkmer@hoefen-enz.de). Wir können den Vertrag nochmal für Sie anfordern und Ihnen zukommen lassen.

Keinen Gestattungsvertrag erhalten?

Grundsätzlich wurde an alle Eigentümer bzw. Vertreter der Eigentümer, deren Objekt unter die Förderung fällt und damit einen kostenlosen Glasfaserhausanschluss erhalten kann, einen Gestattungsvertrag zugesendet.
Natürlich kann es auch passieren, dass versehentlich ein Gestattungsvertrag für einen förderfähigen Hausanschluss untergegangen ist. Sollte ihr Objekt förderfähig sein und sie haben keinen Vertrag erhalten, dann melden Sie sich bitte auf dem Rathaus (alexandra.volkmer@hoefen-enz.de, Tel: 07081/784-31).

Weiteres Vorgehen

Die unterzeichneten Gestattungsverträge, welche direkt oder über die Gemeindeverwaltung an die Firma Comcross GmbH gesendet wurden, werden gesammelt und gesichtet. Anschließend werden die Eigentümer bezüglich eines Vor-Ort-Termins kontaktiert. Bei diesem Termin wird mit den Eigentümern bzw. einem Vertreter vor Ort und der ausbauenden Firma Infratech Bau GmbH besprochen wo der Glasfaserhausanschluss verlegt werden soll. Die Entscheidung treffen die Eigentümer, allerdings müssen die Vorgaben des Förderprogramms berücksichtigt werden (z.B. kürzest möglicher Weg zum Gebäude).

Kein förderfähiger Anschluss und dennoch Wunsch nach Ausbau

Leider erfüllen nicht alle Häuser in Höfen die Voraussetzungen des Förderprogrammes. Viele Häuser können daher keinen kostenlosen Glasfaserhausanschluss erhalten. Es ist bei einigen Gebäuden (welche an der Trasse liegen) dennoch möglich einen Glasfaserhausanschluss auf eigene Kosten zu bekommen. Da die Bauarbeiten sowieso am Haus vorbeiführen und die Maschinen vor Ort sind, ist die jetzige Erstellung eines Hausanschlusses voraussichtlich deutlich günstiger, als wenn dieser zu einem späteren Zeitpunkt hergestellt wird. Bei Interesse an einem Glasfaserhausanschluss auf eigene Kosten können Sie gerne ein unverbindliches Angebot hierfür erhalten. Melden Sie sich einfach bei der Gemeindeverwaltung (Ansprechpartnerin: Alexandra Volkmer, Tel: 07081/784-31, alexandra.volkmer@hoefen-enz.de).

Ist auch ein Ausbau zu einem späteren Zeitpunkt möglich?

Grundsätzlich ist auch ein Ausbau zu einem späteren Zeitpunkt unabhängig von dem jetzigen Ausbau der Gemeinde möglich, sofern das Gebäude an der Trasse liegt Allerdings wird es zu einem späteren Zeitpunkt keine Förderung mehr geben, sodass die Kosten komplett beim Eigentümer liegen. Auch werden die Kosten dann voraussichtlich deutlich hoher sein, da das Bauunternehmen nur für einen Anschluss anrücken muss. Je nachdem wie die Gegebenheiten vor Ort sind, kostet ein Hausanschluss dann einen 4- oder 5-stelligen Betrag.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Gemeindeverwaltung allen Eigentümern, welche die Möglichkeit haben einen kostenlosen Glasfaserhausanschlusse zu erhalten, dies zu nutzen. Bei Fragen oder Unsicherheiten steht die Verwaltung gerne zur Verfügung. 
(Ansprechpartnerin: Alexandra Volkmer, Tel: 07081/784-31, alexandra.volkmer@hoefen-enz.de)

Aktuelle Informationen zum Breitbandausbau, beispielsweise welche Objekte einen kostenlosen Hausanschluss erhalten bzw. nähere Informationen zu den Fördervoraussetzungen, finden Sie auf der Homepage der Gemeinde.

PDF: Bürgerinformationen zum Thema Breitband (PDF-Dokument, 18,05 KB, 14.05.2024)

Bürgerinformationen zum Thema Breitband - Stand 25.03.2024

Bürgerinformation in der öffentlichen GR-Sitzung am 25.03.2024

In der Gemeinderatsitzung am Montag den 25.03.2024 hat Herr Sager-Roßbroich von der Breitbandberatung Baden-Württemberg die Hintergründe der Förderung sowie insbesondere die Situation in den Neuen Äckern, der Wildbader Straße und Hindenburgstraße näher beleuchten.

Fördervoraussetzungen

Gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ gilt als förderfähig:

  • alle Endkunden, welchen nicht zuverlässig eine Datenrate von mindestens 100 Mbit/s im Download (Aufgreifschwelle) bereits zur Verfügung gestellt wird
  • durch Aufrüstung innerhalb eines Jahres nach Meldung im Markterkundungsverfahren zur Verfügung gestellt wird
  • oder in den kommenden drei Jahren von privaten Unternehmen ein solches Netz errichtet wird

Ausgenommen sind Gebiete, die mit HFC-Netzen (Koaxial-Kabel-Netz) oder FTTB/H-Netzen ausgestattet sind. Eine Förderung ist ebenso ausgeschlossen, wenn ein gigabitfähiges Netz bereits besteht und lediglich der Teilnehmeranschluss noch fehlt (homes passed).

Situation in Höfen

Die förderfähigen Adressen wurden ausgehend von dem verpflichtend durchzuführenden Branchendialog sowie der Markterkundung ermittelt. Für die Gemeinde Höfen wurde durch Vodafone ein gigabitfähiges Netz gemeldet. Hierbei wurden sowohl homes connected (das Gebäude verfügt über einen nutzbaren Kabelnetzanschluss) sowie homes passed (das Gebäude könnte gemäß Rückmeldung einen nutzbaren Kabelnetzanschluss erhalten) Gebäude gemeldet. Alle Gebäude, welche von Vodafone als versorgt bzw. als versorgbar gemeldet wurden, erfüllen die Fördervoraussetzungen nicht und können somit bei der Förderung nicht berücksichtigt werden. Dies sind insbesondere Gebäude, welche in der Hindenburgstraße, der Wildbader Straße und im Bereich der Neuen Äcker liegen (HFC-Netze).

Die Gebäude, welche die Fördervoraussetzungen erfüllen, bestimmen den Trassenverlauf des Breitbandausbaus. Das bedeutet, dass in Straßen in welchen keine als unterversorgt geltenden Gebäude liegen, keine Glasfaserleitungen in die Straße verlegt werden. Dies ist beispielsweise in den Neuen Äckern bei der Philipp-Krauth-Straße der Fall.

Gemeldeter Versorgungsstatus nicht zutreffend?

Sollte ihr Gebäude keinen nutzbaren Kabelnetzanschluss haben und auch nicht die Möglichkeit bestehen, dass Sie einen nutzbaren Kabelnetzanschluss erhalten und Sie trotzdem nicht unter die Förderung fallen, dann ist der gemeldete Versorgungsstatus ggfs. nicht zutreffend. In diesem Fall kann die Gemeinde einen Antrag auf Prüfung beim Fördermittelgeber stellen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Sachverhalt nachgewiesen ist. Sie als Eigentümer müssten bei Vodafone anfragen, ob ihr Gebäude an das Kabelnetz angeschlossen werden kann. Falls dies nicht der Fall ist, bitten wir Sie die schriftliche Rückmeldung von Vodafone der Gemeinde weiterzuleiten (alexandra.volkmer@hoefen-enz.de). Wir werden dann weitere Schritte einleiten und versuchen, dass ihr Gebäude bei der Förderung berücksichtigt wird.

Vorhaltung von Kapazitäten

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 25.03.2024 beschlossen, dass Kapazitäten vorgehalten werden sollen, damit Gebäude, welche entlang der verlegten Glasfaserleitung liegen und nicht unter die Förderfähigkeit fallen, im eigenwirtschaftlichen Ausbau angeschlossen werden können. Ebenfalls hat der GR beschlossen Leerrohre mitzuverlegen, um Kapazitäten für den Anschluss von Straßenzügen vorzuhalten, welche bei dem Ausbau nicht berücksichtig werden können, aber ggfs. später angeschlossen werden sollen.

Nicht förderfähig, aber Interesse an einem Ausbau auf eigene Kosten?

Wenn Sie einen Glasfaserhausanschluss wünschen, obwohl ihr Objekt nicht unter die Förderung fällt, können Sie hierfür ggfs. ein Angebot von der Firma Infratech Bau GmbH bekommen. Bitte schreiben Sie hierzu einfach eine Mail an die Gemeinde (alexandra.volkmer@hoefen-enz.de) und geben hierbei die Adresse des Objektes sowie ihre Kontaktdaten an. Die Anfragen werden bei der Gemeinde gesammelt und anschließend gebündelt an die Firma Infratech Bau GmbH weitergeleitet. Diese prüft, ob ein Hausanschluss bei ihrem Objekt möglich ist und meldet sich bei Ihnen für die Erstellung eines individuellen Angebots.

Falls ihr Gebäude in einem Straßenzug liegt, bei dem grundsätzlich keine Verlegung von Glasfaserkabeln vorgesehen ist und sie Interesse an einem Ausbau auf eigene Kosten haben, dann melden Sie sich bitte ebenfalls bei der Gemeinde. Grundsätzlich gilt, je mehr Personen Interesse bekunden, desto wahrscheinlicher wird der Ausbau und desto geringer die Kosten für den Einzelnen.

Gestattungsverträge

Die Gestattungsverträge wurden bereits an alle Eigentümer / Vertreter der Eigentümergemeinschaften / Hausverwaltungen versendet, welche einen kostenlosen Hausanschluss erhalten können. Bei Interesse an dem kostenlosen Anschluss bitte den Gestattungsvertrag zeitnah an die auf dem Vertrag stehende Adresse zurücksenden. Alternativ können Sie den Vertrag auch gerne Frau Volkmer auf dem Rathaus zukommen lassen, welche die Verträge gesammelt weiterleitet. Bitte achten Sie darauf, dass alle Eigentümer den Gestattungsvertrag unterschreiben.

Sollten Sie ihren Gestattungsvertrag nicht mehr vorliegen haben (z.B. verloren, versehentlich entsorgt), dann melden Sie sich bitte auch bei der Gemeinde. Wir können Ihnen einen neuen Vertrag zukommen lassen.

Keinen Gestattungsvertrag erhalten?

Grundsätzlich erhalten alle Eigentümer bzw. Vertreter der Eigentümer, deren Objekt unter die Förderung fällt und damit einen kostenlosen Glasfaserhausanschluss erhalten kann, einen Gestattungsvertrag zugesendet.

Natürlich kann es auch passieren, dass versehentlich ein Gestattungsvertrag für einen förderfähigen Hausanschluss untergegangen ist. Sollte ihr Objekt förderfähig sein und sie haben keinen Vertrag erhalten, dann melden Sie sich bitte auf dem Rathaus (alexandra.volkmer@hoefen-enz.de, Tel: 07081/784-31).

Rückfragen?

Bei Rückfragen zum Glasfaserhausanschluss können Sie sich direkt an die Firma Infratech Bau GmbH wenden (hausanschluss@infratech-bau.de). Bei Fragen zu Glasfaserinternetprodukten können Sie sich direkt an den Netzbetreiber nswnetz unter 07051-157 90 50 oder per Mail info@nswnetz.de wenden. Bei allen anderen Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Rathauses gerne zur Verfügung. Ansprechpartnerin ist Frau Alexandra Volkmer (alexandra.volkmer@hoefen-enz.de, Tel. 07081/784-31).

Aktuelle Informationen zum Breitbandausbau, beispielsweise welche Objekte einen kostenlosen Hausanschluss erhalten

Bürgerinformation in der öffentlichen GR-Sitzung am 25.03.2024

In der Gemeinderatsitzung, welche am Montag den 25.03.2024 ab 19:30 Uhr im Nachtwächtersaal der Enzauenhalle stattfindet, wird das Thema Breitbandausbau öffentlich behandelt. Herr Sager-Roßbroich von der Breitbandberatung Baden-Württemberg wird an der Sitzung teilnehmen und die Hintergründe der Förderung sowie insbesondere die Situation in den Neuen Äckern, der Wildbader Straße und Hindenburgstraße näher beleuchten. Herr Sager-Roßbroich ist ein sehr kompetenter Ansprechpartner, der uns bei allen Fragen rund ums Breitband unabhängig berät. Betroffene bzw. interessierte Bürger sind herzlich eingeladen die Sitzung zu besuchen.

 

Der Gemeinderat wird in der Sitzung darüber entscheiden, ob Kapazitäten vorgehalten werden, damit Gebäude, welche entlang der verlegten Glasfaserleitung liegen und nicht unter die Förderfähigkeit fallen, im eigenwirtschaftlichen Ausbau angeschlossen werden können. Ebenfalls wird darüber entschieden, ob Leerrohre mitverlegt werden, um Kapazitäten für den Anschluss von Straßenzügen vorzuhalten, welche bei dem Ausbau nicht berücksichtig werden können, aber ggfs. später angeschlossen werden sollen.

 

1. Trassenbegehung am 14.03.2024

Am 14.03.2024 fand die erste Trassenbegehung statt. Hierbei nahmen Vertreter der Infratech Bau GmbH, des Eigenbetriebes Breitband Landkreis Calw, des Straßenbauamtes sowie der Gemeinde teil. Es wurden die Landes- und Bundesstraße (Liebenzeller Straße, Hindenburgstraße, Wildbader Straße) sowie der Bereich Neue Äcker, Bahnhofstraße, Langenackerweg und Schönklingstraße begangen. Bei der Begehung wurden insbesondere die Begebenheiten vor Ort (Topographie, Breite der Gehwege, Bereits verlegte Leitungen, Bahnquerung, etc.) angeschaut und versucht einen optimalen Trassenverlauf unter Berücksichtigung der Fördervoraussetzungen zu bestimmen. Eine zweite Begehung ist notwendig, da aus zeitlichen Gründen nicht der ganze Ort begangen werden konnte.

Informationen zu den Gestattungsverträgen

Gestattungsverträge

Die Gestattungsverträge wurden nun an alle Eigentümer / Vertreter der Eigentümergemeinschaften / Hausverwaltungen versendet, welche einen kostenlosen Hausanschluss erhalten können. Bei Interesse an dem kostenlosen Anschluss bitte den Gestattungsvertrag innerhalb 14 Tagen an die auf dem Vertrag stehende Adresse zurücksenden. Alternativ können Sie den Vertrag auch gerne Frau Volkmer auf dem Rathaus zukommen lassen, welche die Verträge gesammelt weiterleitet. Mit dem Gestattungsvertrag geben Sie ihr Einverständnis, dass auf ihrem Grundstück die Glasfaserleitungen verlegt werden. Nähere Informationen finden Sie direkt auf dem Vertrag.

 

Rückmeldefrist Gestattungsvertrag

Die Schreiben wurden mit Datum vom 29.02.2024 versendet. Aufgrund von längeren Abstimmungsprozessen wurden die Schreiben tatsächlich aber erst am 11.03.2024 zur Post gegeben. Die 14-tägige Rückmeldungsfrist läuft daher (inkl. 3-Tages-Zustellfiktion) erst ab 14.03.2024. Wir bitten Sie die Verträge bis spätestens 28.03.2024 zurückzusenden.

 

Mehrere Eigentümer

Aufgrund rechtlicher Vorgaben wird die Zustimmung aller Eigentümer benötigt. Bitte achten Sie darauf, dass alle Eigentümer den Gestattungsvertrag unterschreiben.

 

Bei mehreren Eigentümern kann es sein, dass lediglich ein Eigentümer den Vertrag zugesendet bekommt. Bitte setzen Sie sich mit den anderen Eigentümern in Verbindung.

 

Kein Gestattungsvertrag erhalten?

Grundsätzlich erhalten alle Eigentümer bzw. Vertreter der Eigentümer, deren Objekt unter die Förderung fällt und damit einen kostenlosen Glasfaserhausanschluss erhalten kann, einen Gestattungsvertrag zugesendet.

 

Natürlich kann es auch passieren, dass versehentlich ein Gestattungsvertrag für einen förderfähigen Hausanschluss untergegangen ist. Sollte ihr Objekt förderfähig sein und sie haben keinen Vertrag erhalten, dann melden Sie sich bitte auf dem Rathaus (alexandra.volkmer@hoefen-enz.de, Tel: 07081/784-31).

 

Wenn Sie einen Glasfaserhausanschluss wünschen, obwohl ihr Objekt nicht unter die Förderung fällt, können Sie hierfür ein Angebot von der Firma Infratech Bau GmbH bekommen. Bitte schreiben Sie hierzu einfach eine Mail an die Gemeinde (alexandra.volkmer@hoefen-enz.de) und geben hierbei die Adresse des Objektes sowie ihre Kontaktdaten an. Die Anfragen werden bei der Gemeinde gesammelt und anschließend gebündelt an die Firma Infratech Bau GmbH weitergeleitet. Diese prüft, ob ein Hausanschluss bei ihrem Objekt möglich ist und meldet sich bei Ihnen für die Erstellung eines individuellen Angebots.

 

Rückfragen?

Bei Rückfragen zum Glasfaserhausanschluss können Sie sich direkt an die Firma Infratech Bau GmbH wenden (hausanschluss@infratech-bau.de). Bei Fragen zu Glasfaserinternetprodukten können Sie sich direkt an den Netzbetreiber nswnetz unter 07051-157 90 50 oder per Mail info@nswnetz.de wenden. Bei allen anderen Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Rathauses gerne zur Verfügung. Ansprechpartnerin ist Frau Alexandra Volkmer (alexandra.volkmer@hoefen-enz.de, Tel. 07081/784-31).

Bürgerinformationen zum Thema Breitband

Breitbandausbau

Bereits seit mehreren Jahren laufen die Vorbereitungen und Planungen für den Breitbandausbau in Höfen im Rahmen des aktuellen Förderprogramms von Bund und Land. Insgesamt wird mit einer Strecke von über 14 km Tiefbau und über 100 km Glasfaser geplant. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rund 3,8 Mio. Euro, wobei die Gemeinde eine Förderung von 90% erhält. Durch den Glasfaserausbau werden gigabitfähige Hausanschlüsse erstellt, welche sowohl den Wert der Immobilie als auch des kompletten Ortes steigern. Bei förderfähigen Objekten ist der Hausanschluss für den Eigentümer komplett kostenlos, da dieser von der Gemeinde, dem Bund und dem Land bezahlt wird. 

Viele Punkte sind derzeit noch nicht abschließend geklärt, daher können aktuell keine verbindlichen Auskünfte gegeben werden. Folgend finden Sie Informationen nach dem aktuellen Stand. Sobald weitere Informationen bekannt sind, wird die Gemeinde diese auf der Homepage und in der Chronik veröffentlichen. Vielen Dank für ihr Verständnis.

Am 28.02.2024 fand eine Bürgerinformationsveranstaltung in der Enzauenhalle statt. Hierbei wurde der Breitbandausbau sowie alle beteiligten Akteure vorgestellt. Die wesentlichen Informationen haben wir Ihnen im Folgenden kurz zusammengefasst.

Förderfähige Hausanschlüsse

Ob ein Hausanschluss unter die Förderung fällt und damit kostenlos ist, hängt von der aktuell möglichen Versorgung des Objektes ab. Besteht bereits die Möglichkeit das Objekt mit einem Koaxialanschluss (Kabelfernsehen) auszustatten, dann fällt das Objekt leider nicht unter die Förderung von Bund und Land und kann somit keinen kostenlosen Hausanschluss erhalten. In Höfen gibt es insgesamt 564 Adresspunkte, von denen allerdings nur 272 Hausanschlüsse förderfähig sind und einen kostenlosen Hausanschluss erhalten können.

Ob ihr Haus nach den aktuellen Planungen unter die Förderung fällt, können Sie auf den Lageplänen prüfen.

 

Zusendung Gestattungsverträge

Den Eigentümern förderfähiger Hausanschlüsse wird im März 2024 ein Gestattungsvertrag zugesendet. Bei Interesse an dem kostenlosen Anschluss bitte den Gestattungsvertrag innerhalb 14 Tagen an die auf dem Vertrag stehende Adresse zurücksenden. Alternativ können Sie den Vertrag auch gerne Frau Volkmer auf dem Rathaus zukommen lassen, welche die Verträge gesammelt weiterleitet. Mit dem Gestattungsvertrag geben Sie ihr Einverständnis, dass auf ihrem Grundstück die Glasfaserkabel verlegt werden. Nähere Informationen finden Sie direkt auf dem Vertrag. 

 

Hausanschluss vor Ort

Nachdem der Gestattungsvertrag eingegangen und geprüft ist, wird sich ein Mitarbeiter der Firma Infratech Bau GmbH bei den Eigentümern bzgl. eines Vor-Ort-Termins melden. Der tatsächliche Hausanschluss wird bei dieser Besichtigung vor Ort direkt mit den Eigentümern abgestimmt. Hierbei wird der optimalste Übergabepunkt (z.B. Keller, Technikraum etc.), unter Berücksichtigung der vom Fördergeber festgesetzten Voraussetzungen, festgelegt.

 

Unabhängigkeit vom Internetvertrag

Der Hausanschluss ist komplett unabhängig von dem genutzten Internetvertrag. Wenn derzeit kein Bedarf nach einer gigabitfähigen Internetverbindung besteht, kann weiterhin der bestehende Vertrag genutzt werden. Der kostenlose Hausanschluss (bei förderfähigen Objekten) kann somit auch nur als Sicherheit für die Zukunft gelegt werden, falls dieser später benötigt wird.

 

Kein förderfähiger Anschluss und dennoch Wunsch nach Ausbau

Wenn Sie einen Glasfaserhausanschluss wünschen, obwohl ihr Objekt nicht unter die Förderung fällt, können Sie hierfür ein Angebot von der Firma Infratech Bau GmbH bekommen. Bitte schreiben Sie hierzu einfach eine Mail an die Gemeinde (Alexandra.Volkmer@hoefen-enz.de) und geben hierbei die Adresse des Objektes sowie ihre Kontaktdaten an. Die Anfragen werden bei der Gemeinde gesammelt und anschließend gebündelt an die Firma Infratech Bau GmbH weitergeleitet. Diese prüft, ob ein Hausanschluss bei ihrem Objekt möglich ist und meldet sich bei Ihnen für die Erstellung eines individuellen Angebots.

 

Besonderheit Gebiet Neue Äcker

Im Bereich der Neuen Äcker sind nur ganz vereinzelt förderfähige Hausanschlüsse vorhanden. Zu diesen Hausanschlüssen wird eine Glasfaserleitung verlegt. Bei der Verlegung der Glasfaserkabel im Gemeindegrund wird bereits genügend Reserve berücksichtigt, falls sich weitere Häuser auf eigene Kosten anschließen möchten. Für Gebäude, die entlang der Glasfaserleitung liegen, besteht die Möglichkeit sich ein individuelles Angebot von der Firma Infratech Bau GmbH erstellen zu lassen (siehe Absatz: Kein förderfähiger Anschluss und dennoch Wunsch nach Ausbau). Bei Gebäuden, die nicht an der Glasfaserleitung liegen (z.B. Philipp-Krauth-Straße) besteht aktuell keine Möglichkeit einen Glasfaseranschluss zu erhalten. Gerne können die davon betroffenen Eigentümer trotzdem ihre Kontaktdaten bei der Gemeinde melden, wenn Sie einen Glasfaseranschluss auf eigene Kosten wünschen. Die Daten werden gesammelt und die Eigentümer werden informiert, falls sich Änderungen ergeben sollten.

 

Nutzung von Synergieeffekten

Derzeit wird mit der Netze BW GmbH abgeklärt, ob im Zuge des Breitbandausbaus auch die in Höfen zum Teil noch überirdisch verlegten Stromleitungen (Dachständer) in den Boden verlegt werden können. Sobald nähere Informationen bekannt sind, werden wir diese in der Chronik sowie auf der Homepage veröffentlichen.

 

Voraussichtliche Bauzeit

April/Mai 2024 bis Ende Dezember 2025 

Die genauen Bauabschnitte sind noch nicht festgelegt. Diese werden sobald möglich bekanntgegeben.

 

Beteiligte Akteure

Die Infrastrukturarbeiten werden von der Firma Infratech Bau GmbH durchgeführt, welche bereits langjährige Erfahrungen im Bereich des Glasfaserausbaus hat. Das fertige Netz wird anschließend von der Firma nswnetz (brain4kom AG) betrieben. Auf deren Homepage (www.nswnetz.de) kann man sich bereits jetzt über mögliche Tarife informieren und diese auch bereits abschließen. Der Eigenbetrieb Breitband des Landkreises Calw koordiniert den kompletten Ausbau. Die Gemeinde Höfen wird Eigentümerin des gesamten Netzes und steht für Fragen auch immer gerne zur Verfügung. Ansprechpartnerin bei der Gemeinde ist Frau Alexandra Volkmer (alexandra.volkmer@hoefen-enz.de, Tel: 07081/784-31).

 

Bürgerinfopräsentation 28.02.2024 (PDF-Dokument, 320,29 KB, 04.03.2024) 

Informationsfilm Glasfaser (MP4-Mediendatei, 24,6 MB, 04.03.2024)

Ob Ihr Haus nach den aktuellen Planungen unter die Förderung fällt, entnehmen Sie bitte den Lageplänen.

Erläuterung zu den Plänen

Die roten Linien auf den Plänen stellen dar, wo die Glasfaserleitungen unterirdisch verlegt werden. An diesen Linien werden somit Tiefbauarbeiten erfolgen. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei lediglich um die aktuelle Planung und nicht um die finale Festlegung handelt. Wo die Leitungen tatsächlichen verlegt werden, wird bei einem Vor-Ort-Termin bestimmt.

Bei den rot gestrichelten Linien handelt es sich um die geplanten Glasfaserleitungen auf privaten Grundstücken, welche zu den Häusern führen (Hausanschlüsse).

Alle hellblauen runden Punkte stellen die förderfähigen Hausanschlüsse dar. Diese Häuser erhalten nach aktueller Planung einen kostenlosen Glasfaseranschluss.

Bei allen Quadraten ist nach jetzigem Stand kein förderfähiger Hausanschluss möglich. Wird hier ein Glasfaseranschluss gewünscht, kann dieser eventuell durch einen Ausbau auf eigene Kosten verwirklicht werden. Bei dem Wunsch dazu senden Sie bitte ihre Kontaktdaten an das Rathaus (siehe Absatz: Kein förderfähiger Anschluss und dennoch Wunsch nach Ausbau).

Bei den weißen Dreiecken handelt es sich um eingeplante Hausanschlüsse, die aktuell noch nicht zum Tragen kommen, aber bereits beim Aufbau des Netzes berücksichtigt werden. Hierunter fallen zum Beispiel unbebaute Grundstücke.

 

Höfen West (Bahnhofstraße, Langenackerweg, Schönklingstraße) (PDF-Dokument, 1,50 MB, 04.03.2024)

Höfen Nord (1. Hälfte Alte Straße, Hindenburgstraße, von Neuenbürg kommend) (PDF-Dokument, 1,61 MB, 04.03.2024)

Höfen Ost  (1. Hälfte Liebenzeller Straße, von Langenbrand kommend (PDF-Dokument, 1,55 MB, 04.03.2024)

Höfen Süd (Gräfenau, Neue Äcker) (PDF-Dokument, 1,54 MB, 04.03.2024) 

Ortskern mit Eiberg (PDF-Dokument, 1,48 MB, 04.03.2024) 

Simmonswiese (PDF-Dokument, 1,59 MB, 04.03.2024)

Wasserwerk  (PDF-Dokument, 1,64 MB, 04.03.2024)

Übersichtsplan (PDF-Dokument, 2,61 MB, 04.03.2024)

Infobereiche