Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke - Genehmigung zum Kauf oder Verkauf beantragen
Sie wollen ein land- oder forstwirtschaftliches Grundstück kaufen oder verkaufen?
In bestimmten Fällen müssen Sie dafür die Genehmigung der zuständigen Landwirtschaftsbehörde einholen.
Hinweis: Für Fälle, in denen Sie keine Genehmigung benötigen, kann Ihnen die Landwirtschaftsbehörde auf Antrag ein Zeugnis darüber ausstellen.
Verfahrensablauf
Die Genehmigung müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Den Antrag können folgende Personen stellen:
- die Vertragsparteien
- die Person, zu deren Gunsten der Vertrag geschlossen wurde
- der Notar, der den Kaufvertrag beurkundet hat oder die Notarin.
Die zuständige Stelle entscheidet über den Antrag. Sie kann eine Genehmigung auch mit Auflagen oder unter bestimmten Bedingungen erteilen.
Hinweis: Unter bestimmten Voraussetzungen hat die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH als gemeinnütziges Siedlungsunternehmen das Vorkaufsrecht.
Fristen
Wenn zwei Monate nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen von der Behörde noch keine Entscheidung getroffen wurde, gilt der Antrag als genehmigt.
Prüft die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH das Vorkaufsrecht, verlängert sich die Entscheidungsfrist und damit der Eintritt der Genehmigungsfiktion um einen Monat.
Unterlagen
- notariell beurkundeter Vertrag oder Vertragsentwurf
- eine Erklärung des Verkäufers oder der Verkäuferin, ob das verkaufte Grundstück mit anderen Grundstücken von ihm oder ihr eine räumlich zusammenhängende Fläche bildet
Kosten
keine
Bearbeitungsdauer
bis zu zwei Monate ab Antragstellung
Hinweis: Prüft die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH das Vorkaufsrecht, verlängert sich die Frist um einen weiteren Monat.
Sonstiges
Weitere an die Verkaufsfläche angrenzende Eigentumsflächen des Verkäufers, die also räumlich zusammenhängen und nicht mit verkauft werden, sind dennoch beim Genehmigungsantrag mit anzugeben.
Im Zweifelsfall sollten Sie vor Abschluss eines notariellen Vertrages mit der zuständigen Behörde abklären, ob Sie eine Genehmigung benötigen.
Rechtsgrundlage
Zuständigkeit
die Landwirtschaftsbehörde, in deren Bezirk das Grundstück liegt.
Landwirtschaftsbehörde ist,
- wenn das Grundstück in einem Stadtkreis liegt: die Stadtverwaltung
- wenn das Grundstück in einem Landkreis liegt: das Landratsamt als untere Landwirtschaftsbehörde.
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
21.02.2024 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg