Lebenslagen: Höfen an der Enz

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Höfen an der Enz
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Zum Freibad Online-Shop

Hauptbereich

Pflegeversicherung

Alle in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten sind auch pflegeversichert. Daneben sind bestimmte sozial schutzbedürftige Personen auch ohne gesetzliche Krankenversicherung pflegeversichert.

Die Pflegeversicherung wird im Wesentlichen durch je hälftige Beiträge der Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert. Der Beitrag liegt derzeit bei 3,40 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen (bis zur Beitragsbemessungsgrenze). Als kinderloses Mitglied, das das 23. Lebensjahr vollendet hat, müssen Sie einen Beitragszuschlag in Höhe von 0,60 Prozent der beitragspflichtigen Bruttoeinkünfte zahlen.

Die Pflegeversicherung gibt Pflegebedürftigen die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden. Sie können wählen, ob sie Hilfe durch professionelle Pflegefachkräfte in Anspruch nehmen oder das Geld direkt beziehen wollen, um so beispielsweise pflegenden Angehörigen eine finanzielle Anerkennung zu geben.

Grundsätzlich stehen verschiedene Formen beziehungsweise Einrichtungen der Pflege und Betreuung zur Verfügung. Diese reichen von ambulanten Pflegediensten und Einzelfachkräften über neue Wohnformen, wie Pflege-Wohngemeinschaften oder Angebote der Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, bis hin zu vollstationären Pflegeeinrichtungen.

Abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit erhalten Sie Leistungen bis zu einem bestimmten Betrag.

Bei Fragen "Rund um das Thema Pflege" können Sie sich an die in allen baden-württembergischen Stadt- und Landkreisen errichteten Pflegestützpunkte oder an Ihre zuständige Pflegekasse wenden.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

22.04.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg

Infobereiche