Auslandsgeschäft
Wer sich entschließt, im Import- oder Exportgeschäft tätig zu werden, muss sich mit einer Reihe zollrechtlicher Bestimmungen auseinandersetzen.
Vertiefende Informationen
Leistungen
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Beglaubigung von ausländischen öffentlichen Urkunden zur Verwendung in Deutschland beantragen
Beglaubigung von ausländischen öffentlichen Urkunden zur Verwendung in Deutschland beantragen
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Exportberatungsprogramm Baden-Württemberg - Aufnahme beantragen
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Markterschließungsmaßnahmen im Ausland - Förderung beantragen
Markterschließungsmaßnahmen im Ausland - Förderung beantragen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 17.04.2019 freigegeben.