Weitere Infos: Höfen an der Enz

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Höfen an der Enz
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Zum BreitbandausbauZum Freibad Online-Shop

Hauptbereich

Zählerstand zukünftig umweltschonend und schnell zurückmelden – Ablesekarte entfällt

Die Netze BW GmbH verzichtet zukünftig auf die Ablesekarte für die Erfassung der Verbrauchsdaten.
Bereits seit Jahren stellt die Netze BW- als Messstellenbetreiber - zunehmend mehr Möglichkeiten bereit, die jährliche Meldung des Zählerstands online durchzuführen.
Diese Angebote werden angenommen. Die Online-Rücklauf-Quote stieg seither auf über 70 Prozent. Schnell und unkompliziert sind die Daten genau dort, wo sie benötigt werden.
Zudem spart man bei der papierlosen Übermittlung sowohl beim Transport der Post als auch schon bei der Papierproduktion CO2 ein.

Folgende Rückmeldemöglichkeiten bietet die Netze BW an:

Online:
Den Zählerstand ganz bequem mit der Vorgangs- sowie Zählernummer unter
www.netzebw.de/ablesung eingeben oder über den auf dem Anschreiben angegebenen QR Code mit dem Smartphone erfassen. Wer hier die Funktion ‚Erinnerung per E-Mail‘ aktiviert, wird zukünftig vom Messstellenbetreiber per E-Mail an die Ablesung erinnert.
Kundenportal:
Einfach im Kundenportal unter meine.netze-bw.de einmalig mit seiner E-Mail-Adresse und einem Passwort registrieren, dann kann man den Zählerstand dort jedes Jahr online
übermitteln und wird zukünftig vom Messstellenbetreiber per E-Mail an die Ablesung erinnert.
Ablesefoto per WhatsApp oder E-Mail:
Einfach ein Foto vom abzulesenden Stromzähler mit erkennbarer Zählernummer und Zählerstand erstellen und dann
. per E-Mail an   Ablesefoto@netze-bw.de  oder
. per WhatsApp an  Telefonnummer: 015151114200  senden.
Dazu am besten diese Telefonnummer als Netze BW-Kontakt ins Telefonbuch des Smartphones speichern. Mit der initialen Nutzung des WhatsApp-Kanals stimmt man der Verarbeitung des Zählerstands durch WhatsApp zu.
Telefon:
Nach wie vor kann man den Zählerstand auch telefonisch unter:  Telefonnummer: 08003629260  mitteilen. Dazu bitte die Vorgangsnummer und den aktuellen Zählerstand bereithalten.

Alle Netzkund*innen, die die Funktion ‚Erinnerung per Mail‘ noch nicht nutzen, werden per Anschreiben an den Ablesetermin erinnert.

PM: Ablesekarte entfällt (PDF-Datei)

Digitalisierung öffentlicher Zustellungen

Pressemitteilung des Landkreises Calw:

Ab 01.07.2021 erfolgt im Landratsamt Calw die Umstellung der analogen öffentlichen Zustellungen in die digitale Form

Eine öffentliche Zustellung ist eine besondere Form der Zustellung von Bescheiden, sie erfolgt dann, wenn der Aufenthaltsort einer Person unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist. Der Aufenthaltsort einer Person gilt als unbekannt, wenn er mit zumutbaren Mitteln nicht feststellbar ist.

Bisher erfolgt die öffentliche Zustellung im Landratsamt Calw über einen Aushangkasten. Da dieser aufgrund der aktuellen Situation und Corona-Besuchsregelung für Bürgerinnen und Bürger nur schwer erreichbar ist, soll nun die Umstellung auf ein digitales Format erfolgen. Zudem ist die Informationsbereitstellung über das Internet zeitgemäß.

Aus diesem Grund wird der Vorgang der öffentlichen Zustellung ab dem 1. Juli 2021 ausschließlich über die Homepage des Landratsamtes unter www.kreis-calw.de/oeffentliche-zustellung veröffentlicht.

Für Fragen steht Ihnen Jens-Uwe Hammann (Jens-Uwe.Hammann(@)kreis-calw.de) zur Verfügung.

PM: Digitale Zustellung (PDF-Datei)

Infobereiche