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Exportberatungsprogramm Baden-Württemberg - Aufnahme beantragen

Das Exportberatungsprogramm Baden-Württemberg fördert Beratungsleistungen für Handwerksbetriebe sowie für kleine und mittelständische Unternehmen.

Die geförderten Leistungen umfassen beispielsweise:

  • Prüfen der Exportfähigkeit
  • Suche nach Marktinformationen
  • Aufbau der Organisation
  • Partnersuche
  • Maßnahmendurchführung vor Ort

Folgende Institutionen bezuschussen die Beratungen:

  • für den Bereich "Industrie": Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e.V. (RKW Baden-Württemberg)
  • für den Bereich "Handwerk": Handwerk International

Es werden höchstens sechs Beratungstage im Jahr gefördert. Das RKW bietet wie Handwerk International eigene Beratungsleistungen an, die mit einem Landeszuschuss gefördert werden können.

Tipp: Hier finden Sie ein Berechnungsbeispiel für Beratungen "Ausland" des RKW.

Auf die Aufnahme in das Exportberatungsprogramm besteht kein Rechtsanspruch.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Aufnahme in das Exportprogramm schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Nehmen Sie schon im Vorfeld Kontakt auf, um die Einzelheiten zu klären.

Unterlagen

Über die erforderlichen Unterlagen und Dokumente informieren die Förderinstitutionen.

Zuständigkeit

  • für Unternehmen aus Industrie, Handel und Freien Berufen: das Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e.V. (RKW Baden-Württemberg)
  • für Unternehmen aus dem Handwerk: Handwerk International, Euro Info Centre der Handwerkskammer Region Stuttgart

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 12.12.2018 freigegeben.

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