„Am Hengstberg“: Höfen an der Enz

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Höfen an der Enz
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Zum BreitbandausbauZum Freibad Online-Shop

Hauptbereich

Landratsamt genehmigt Höfener Zukunftsprojekt „Am Hengstberg“

Städtebaulicher Vertrag gestern unterschrieben - Bürgerinformation vor den Sommerferien

In Höfen stehen große Veränderungen an. Bereits vor sechs Wochen erhielt Bürgermeister Heiko Stieringer die ersehnte Nachricht vom Landratsamt Calw, dass die Genehmigung für die Erschließung des Baugebiets „Am Hengstberg“ erteilt wurde. Damit ist auch das Finanzierungskonzept von Gemeinderat und Verwaltung offiziell abgesegnet. Gestern wurde der städtebauliche Vertrag zwischen der Gemeinde Höfen und der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH notariell unterzeichnet. Für Heiko Stieringer ist damit ein zentraler Punkt der Projektrealisierung erreicht. „Über die Nutzung dieses Geländes als Baugebiet haben sich schon meine Vorgänger als Bürgermeister wiederholt Gedanken gemacht, aber zum ersten Mal liegt jetzt eine konkret realisierbare Planung vor, die auch den Segen der Kommunalaufsicht bekommen hat. Jetzt haben wir es wirklich selbst in der Hand.“

Da dieses Baugebiet das entscheidende Zukunftsprojekt von Höfen für die kommenden Jahre und Jahrzehnte sein wird, wollen Gemeinderat und Verwaltung möglichst viele Bürgerinnen und Bürger bei diesem Projekt mitnehmen. Deshalb ist noch vor den Sommerferien, wenn es die Corona-Entwicklung zulässt, eine umfassende Bürgerinformation in der neuen Mehrzweckhalle vorgesehen. Dabei werden die Verwaltung, die Kommunalentwicklung GmbH sowie Planer und Gutachter den aktuellenStand der Planungen mit Ergebnissen vorstellen und Fragen beantworten.

Außerdem sollen erste Rückmeldungen, Bedenken und Wünsche der Bürgerinnen und Bürger abgefragt und aufgenommen werden. Heiko Stieringer: „Ich stehe für eine transparente Umsetzung dieses Zukunftsprojekts. Deshalb sollen die Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit bekommen, sich rechtzeitig und offen zu äußern. Gerade weil das Baugebiet „Am Hengstberg“ im Laufe der Jahre die Gemeinde Höfen durch stetigen Zuzug sicherlich auch positiv und nachhaltig verändern wird, beabsichtigen Gemeinderat und Verwaltung, diesen Prozess in enger Abstimmung mit der Bevölkerung zu gestalten.“

Das gesamte Baugebiet umfasst insgesamt ca. 4,92 Hektar Bruttobaufläche. Die Nettobaufläche wird bei etwa 3,51 Hektar liegen, die Verkehrsfläche bei ungefähr 5700 Quadratmetern und die Grünfläche bei über 7500 Quadratmetern. Dort soll nach und nach bezahlbarer Wohnraum entstehen. „Wir legen größten Wert auf die Schaffung gesunder Wohnverhältnisse und eine für Höfen passende Nutzungsdurchmischung“, so der Bürgermeister. Auch ökologische Kriterien bei der Gestaltung der Freiflächen und der Waldabstandsflächen wurden in der Vorplanung und im Finanzierungskonzept berücksichtigt.

„Wichtig war der Gemeinde Planungssicherheit in baulicher und in finanzieller Hinsicht. Und wir alleine bestimmen das Tempo der Umsetzung.“ Das bedeutet zum Beispiel, dass auch die Auslastung der vorhandenen kommunalen Infrastruktur im Ort ein Kriterium für den Baufortschritt sein wird. „Im Endausbau können rund 150 neue Wohneinheiten entstehen. Wir planen mit einem Entwicklungszeitraum von mehreren Jahren. Das Entwicklungsgebiet soll die Nachfrage nach Wohnbauflächen auch in 10 Jahren noch bedienen.“

Bislang wurden ausschließlich die betroffenen Grundstückseigentümer vom Bürgermeister und der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH informiert. Für Heiko Stieringer ein notwendiger und folgerichtiger Schritt. „Wir brauchen die Eigentümer im Boot. Nach den Signalen aus den bisherigen Gesprächen bin ich durchaus zuversichtlich, dass wir uns in gutem Einvernehmen einigen können. Die Grundstückseigner sind sich ihrer Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung der Gemeinde bewusst.“

Gez.
BM Heiko Stieringer

Pressemitteilung vom 19.05.2021 (PDF-Datei)

Bauleitplanung der Gemeinde Höfen an der Enz

Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungspläne nach § 13 b Baugesetzbuch (BauGB)
zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren

  • Bebauungsplan Wohngebiet Am Hengstberg – Planbereich „Am Kurpark“
  • Bebauungsplan Wohngebiet Am Hengstberg – Planbereich „Verlängerung Wildbader Straße“
  • Bebauungsplan Wohngebiet Am Hengstberg – Planbereich „Nördliche Flößerstraße“

Weiterführende Informationen

Bauleitplanung der Gemeinde Höfen an der Enz (PDF-Datei)

Infobereiche