B E K A N N T M A C H U N G zur 20. Sitzung des Gemeinderates
am Montag, 04.12.2023, 18:00 Uhr im Ratssaal des Rathauses, Wildbader Straße 1
Tagesordnung
1. Bürger fragen
2. Bekanntgaben
3. Forsteinrichtungserneuerung im Gemeindewald Höfen (2023 - 2032)
4. Bewirtschaftungsplan Gemeindewald Höfen an der Enz - Forstwirtschaftsjahr 2024
5. Rotwildkonzeption Nordschwarzwald
6. Verschiedenes
7. Protokoll vom 06.11.2023
Höfen an der Enz, 27.11.2023
gez. Heiko Stieringer
Bürgermeister
Satzung über die Benutzung von kommunalen Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Höfen an der Enz (KiGa-Satzung) vom 17.07.2023
Bekanntmachung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.02.2023 die Haushaltssatzung und damit den Haushaltsplan der Gemeinde beschlossen.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Beschluss des Gemeinderates vom 27.02.2023 über die Feststellung der Haushaltssatzung und des Haushaltplanes 2023 wird nachstehend durch den Abdruck des vollen Wortlautes öffentlich bekanntgemacht.
Mit der Bekanntmachung liegt der Haushaltsplan 2023 in der Zeit vom 03.03.2023 bis 14.03.2023 während der üblichen Dienststunden bei der Finanzverwaltung im Rathaus Höfen, Zimmer 205 zur Einsicht aus.
Hauptsatzung vom 18. Januar 2021
2. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Gemeinde Höfen an der Enz vom 12.12.2016
Aufgrund der §§ 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie der §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Höfen an der Enz am 19. Dezember 2022 folgende Änderungssatzung beschlossen:
4. Änderungssatzung zur Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Höfen an der Enz vom 12.12.2016
Aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Höfen an der Enz am 19.12.2022 folgende Änderungssatzung beschlossen: