Bodenrichtwerte: Höfen an der Enz

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BORIS - Zentrales Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg

Aktuelle und zurückliegende Bodenrichtwerte stehen für Baden-Württemberg zur Verfügung.

Hinweis: Die in diesem Teil bereitgestellte Bodenrichtwerte sind nicht für die Grundsteuererklärung zu verwenden.
Die Bodenrichtwerte für die Grundsteuer B finden Sie im Teil Bodenrichtwerte Grundsteuer B

Link zu BORIS

Gutachterausschuss beschließt rückwirkende Korrektur der für die Grundsteuer relevanten Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022

Bodenrichtwerte in der „Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Oberes Enztal“ am Stichtag 31.12.2020

Gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) und der Gutachterausschussverordnung des Landes Baden-Württemberg hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte der „Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Oberes Enztal“ am 24.11.2020 für die Gemarkungen der Stadt Bad Wildbad sowie der Gemeinden Enzklösterle und Höfen die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020 ermittelt.

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück).

Beim Bodenrichtwertgrundstück handelt es sich um erschließungsbeitragsfreies Bauland mit einer Größe von 500 m², auf dem eine bauliche Nutzung mit einer Grundflächenzahl von 0,4 und einer Geschossflächenzahl von 0,7 (s. §§ 16 und 17 der Baunutzungsverordnung) zulässig ist. Über die Größe des Richtwertgrundstücks hinausgehende Flächen sind mit 10 bis 40 Prozent des Bodenrichtwerts zu bewerten. Sollten die über die Größe des Richtwertgrundstücks hinausgehenden Flächen allerdings ebenfalls bebaubar sein, gilt auch für die Mehrfläche der volle Bodenrichtwert.

Abweichungen eines einzelnen Grundstücks von dem Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen und Umständen, wie zum Beispiel Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, landwirtschaftliche Nutzungsart, Bodenbeschaffenheit und Grundstücksgestalt, bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswerts vom Bodenrichtwert. Dies ist im Einzelfall gutachterlich zu ermitteln.

Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baurechts- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden.

Die auf den 31.12.2020 ermittelten Bodenrichtwerte werden nachfolgend gemäß § 196 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 12 Abs. 3 Gutachterausschussverordnung ortüblich bekannt gegeben.

Bodenrichtwerte für die Gemeinde Höfen:

Wohnbauflächen                   105 - 140  
Gemischte Bauflächen           90 - 115 
Gewerbegebiete                              70 

 Für landwirtschaftliche Flächen wurde ein Bodenrichtwert von 1,50 EUR/m², für forstwirtschaftliche Flächen wurde ein Bodenrichtwert von 1,00 EUR/m² (jeweils ohne Bewuchs) ermittelt.

Bodenrichtwertkarte Höfen an der Enz 2022

Bodenrichtwertkarte Höfen an der Enz 2020 (PDF-Datei)

Zum Vergleich: Bodenrichtwertkarte Höfen an der Enz 2018 (PDF-Datei)

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